ABU-Ratgeber

Was ist die ABU-Reform 2030? Überblick für Lehrpersonen

Ab 2026 verändert sich der allgemeinbildende Unterricht spürbar. Die ABU-Reform 2030 stellt den Unterricht stärker auf Handlungskompetenzen um, bringt einen neuen Rahmenlehrplan und neue kantonale Schullehrpläne. Wer an einer Berufsfachschule ABU unterrichtet, kommt an dieser Reform nicht vorbei. Dieser Überblick erklärt kompakt, was die Reform ist, warum es sie gibt und was sie für die tägliche Unterrichtsarbeit bedeutet.

Kurz: Was ist der ABU?

ABU steht für allgemeinbildender Unterricht. Er ist der allgemeinbildende Teil der beruflichen Grundbildung an den Schweizer Berufsfachschulen und läuft parallel zur Berufskunde im Lehrbetrieb. Der ABU gliedert sich in zwei Lernbereiche:

  • Gesellschaft — mit acht Aspekten: Ethik, Identität und Sozialisation, Kultur, Ökologie, Politik, Recht, Technologie sowie Wirtschaft.
  • Sprache und Kommunikation

Charakteristisch ist, dass der ABU themen- und handlungsorientiert aufgebaut ist und nicht einer Fächerlogik folgt. Die Themen knüpfen an die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Lebenswelt der Lernenden an.

Was ist die Reform «Allgemeinbildung 2030»?

Die ABU-Reform 2030 — offiziell «Allgemeinbildung 2030» — ist eine schweizweite Erneuerung des ABU. Sie ist Teil des nationalen Programms Berufsbildung 2030, das verbundpartnerschaftlich von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt getragen wird. Das zentrale Ergebnis der Reform ist ein neuer Rahmenlehrplan (nRLP), der den ABU konsequenter handlungskompetenzorientiert ausrichtet.

Wichtig zur Einordnung: Die Reform ist national, die konkrete Umsetzung läuft kantonal. Der nationale Rahmenlehrplan bildet den verbindlichen Rahmen; die Kantone und Schulen konkretisieren ihn in eigenen Schullehrplänen — im Kanton Zürich also im kantonalen Schullehrplan ABU.

Warum die Reform?

Die Reform verfolgt fünf Ziele:

  • Den Wert der Allgemeinbildung stärken — die Allgemeinbildung soll als eigenständiger Bildungsauftrag sichtbarer werden.
  • Schweizweit verbindliche Qualitätsstandards schaffen — vergleichbarere Anforderungen über die Kantone hinweg.
  • ABU und beruflichen Unterricht enger verzahnen — stärkerer Bezug zur beruflichen Realität der Lernenden.
  • Die Sprache des Schulorts stärken — bewusste Förderung der Standortsprache.
  • Das Qualifikationsverfahren vereinfachen — klarere, kompetenzorientierte Beurteilung.

Was ändert sich ab 2026?

Der Rahmenlehrplan tritt am 1. Januar 2026 in Kraft; im Unterricht wird die Reform mit dem neuen Schuljahr ab August 2026 verbindlich. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neuer Rahmenlehrplan (nRLP): Das nationale Grundlagendokument, erlassen vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), löst die bisherige Grundlage ab.
  • Stärkere Handlungskompetenzorientierung: Wissen, Können und Haltung werden an realen Handlungssituationen verbunden, statt isoliert Fakten zu vermitteln.
  • Zwölf Schlüsselkompetenzen: Der nRLP definiert zwölf Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, die im Spiralcurriculum über die ganze Lernzeit aufgebaut werden.
  • Neue kantonale Schullehrpläne: Jeder Kanton überführt den nRLP in einen eigenen Schullehrplan mit konkreten Themen und Kompetenzen.
  • Angepasstes Qualifikationsverfahren: Die Beurteilung wird kompetenzorientiert und lernbereichsübergreifend gedacht, mit separater Bewertung der beiden Lernbereiche.
  • Neue Lehrmittel ab Mitte 2026: Passend zum reformierten ABU erscheinen neue Materialien.

Was bedeutet das für Lehrpersonen?

Konkret heisst die Reform für die tägliche Arbeit:

  • Den Schullehrplan anpassen und den eigenen Unterricht entlang der kantonalen Vorgaben neu strukturieren.
  • In Lernsituationen denken statt in Fächern — also von realitätsnahen, problemhaltigen Situationen ausgehen, an denen Lernende handeln und Kompetenzen zeigen.
  • Neue Kompetenznachweise gestalten, die Kompetenzen sichtbar machen und beide Lernbereiche gleichgewichtet abbilden.

Der Umstieg ist eine spürbare Veränderung, aber kein Bruch mit allem Bisherigen: Viele Prinzipien des handlungs- und themenorientierten ABU bleiben bestehen, sie werden nun konsequenter und verbindlicher umgesetzt.

Fazit

Die ABU-Reform 2030 richtet den allgemeinbildenden Unterricht ab 2026 stärker auf Handlungskompetenzen aus: neuer Rahmenlehrplan, zwölf Schlüsselkompetenzen, neue Schullehrpläne und ein angepasstes Qualifikationsverfahren. Für Lehrpersonen lohnt es sich, früh in Lernsituationen und Kompetenznachweisen zu denken. Wer den Einstieg erleichtern will, findet hier fertige Unterrichtseinheiten nach Reform 2030 — handlungskompetenzorientiert, differenziert und druckfertig.